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Bürgerzugang

Mit Artikel 5 des gesetzesvertretenden Dekretes vom 14. März 2013, Nr. 33, wurde der Bürgerzugang eingeführt. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Dokumente, Informationen und Daten, welche nicht gemäß dem genannten gesetzesvertretenden Dekret von der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht worden sind, von jedem Bürger/jeder Bürgerin angefordert werden können. Zugangsvoraussetzungen: Das Recht auf Bürgerzugang kann von jedem Bürger/jeder Bürgerin kostenlos und ohne Angabe einer Begründung ausgeübt werden. Die Anfrage kann jederzeit gestellt werden und ist an die Schulführungskraft zu richten.


Register der Bürgerzugänge

 

Die ANAC hat mit Beschluss Nr. 1309/2016 Richtlinien zum sog. Bürgerzugang (es handelt sich um das Recht aller Personen, Zugang zu den veröffentlichungspflichtigen und über die veröffentlichungspflichtigen hinausgehenden Daten und Unterlagen im Besitz der Verwaltung zu erhalten) erlassen. Diese Richtlinien sehen u.a. vor, dass die öffentlichen Schulen das Verzeichnis der Bürgerzugänge einrichten und veröffentlichen müssen. Hier unten finden sie das Register der Anträge auf Bürgerzugang, mit Angabe des Gegenstandes und des Datums des Antrags sowie dem entsprechenden Ausgang mit dem Datum der Entscheidung.

- Register der Bürgerzugänge, 1. Semester 2023 - registro deglio accessi civici, I° semestre 2023

 

- Register der Bürgerzugänge, 2. Semester 2023 - registro deglio accessi civici, II° semestre 2023


Vorbeugung der Korruption

 

Der Beschluss der staatlichen Antikorruptionsbehörde (ANAC) vom 13. April 2016, Nr. 430 sieht vor, dass die Direktoren und Direktorinnen der regionalen Schulämter, für die autonomen Schulen die Funktion des Verantwortlichen oder der Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung und für die Transparenz ausüben und dass mit Beschluss der Landesregierung Nr. 529 vom 5. Juni 2018 die jeweiligen Direktoren und Direktorinnen der Deutschen Bildungsdirektion, der Italienischen Bildungsdirektion und der Ladinischen Bildungs- und Kulturdirektion als Verantwortliche für die Korruptionsvorbeugung und Transparenz für die Schulen staatlicher Art und für die Berufsschulen ernannt wurden.

- Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung